Sparen auf Kosten älterer Arbeitnehmender
Bisher bekamen Arbeitnehmer ab 55 Jahren 520 Taggelder, sofern sie eineinhalb Jahre lang Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Wenn das neue Gesetz verabschiedet wird, reduziert sich dieser Satz auf 400. Wenn jetzt jemand nach knapp zwei Jahren erneut arbeitslos wird, wird er noch zusätzlich bestraft. Er verliert seine Arbeit und ein halbes Jahr Arbeitslosenunterstützung. Und es ist wohl bekannt, dass ein Arbeitnehmer über 55 erhebliche Schwierigkeiten hat, eine neue Stelle zu finden. Auf dem Rücken der altgedienten Arbeitnehmer Sparmaßnahmen durchzusetzen, ist schlicht zu verurteilen.
Aber auch die jüngeren Arbeitnehmer sind von dieser Kürzung betroffen. Wer arbeitslos wird und zuvor nur ein Jahr lang Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt hat, kann nicht mehr mit 400 Taggeldern rechnen, er erhält nur noch 260. Die Kürzung der Taggelder-Anzahl soll laut Bundesrat insgesamt 174 Millionen Franken einsparen.