Sparen auf Kosten älterer Arbeitnehmender

Bisher bekamen Arbeitnehmer ab 55 Jahren 520 Taggelder, sofern sie eineinhalb Jahre lang Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Wenn das neue Gesetz verabschiedet wird, reduziert sich dieser Satz auf 400. Wenn jetzt jemand nach knapp zwei Jahren erneut arbeitslos wird, wird er noch zusätzlich bestraft. Er verliert seine Arbeit und ein halbes Jahr Arbeitslosenunterstützung. Und es ist wohl bekannt, dass ein Arbeitnehmer über 55 erhebliche Schwierigkeiten hat, eine neue Stelle zu finden. Auf dem Rücken der altgedienten Arbeitnehmer Sparmaßnahmen durchzusetzen, ist schlicht zu verurteilen.

Aber auch die jüngeren Arbeitnehmer sind von dieser Kürzung betroffen. Wer arbeitslos wird und zuvor nur ein Jahr lang Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt hat, kann nicht mehr mit 400 Taggeldern rechnen, er erhält nur noch 260. Die Kürzung der Taggelder-Anzahl soll laut Bundesrat insgesamt 174 Millionen Franken einsparen.

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Abbau der Arbeitslosenversicherung

Unsere soziale Sicherheit ist unter Beschuss geraten. Nachdem seitens einiger Politiker zunächst ein Angriff auf die Pensionskassenrenten gestartet wurde, was am 7. März von Volksseite ganz klar verhindert wurde, steht jetzt die Arbeitslosenversicherung und die Rente der AHV zur Debatte.

Aus Spargründen möchte unsere politische Führung, dass wir 600 Millionen Franken mehr für die Arbeitslosenversicherung bezahlen, aber gleichzeitig 600 Millionen Franken weniger an Leistungen erhalten sollen. Die Erklärung ist: Es ist zu wenig Geld da. Erstaunlicherweise war vor noch nicht einmal zwei Jahren genug Geld da, um 68 Milliarden in eine marode private Bank zu pumpen, weil diese “systemrelevant” wäre. Die Menschen, die dagegen in der Krise arbeitslos wurden, die scheinen nicht “systemrelevant” zu sein.

Es ist unsäglich, was hier geschieht. Banken, die sich durch Misswirtschaft in eine Pleite gewirtschaftet haben, die muss man mit Milliarden stützen. Aber Menschen, die ohne ihr Verschulden ihre Stelle verloren haben, die sind nicht unterstützenswert? Denen muss man die Leistungen noch kürzen? Das wollen wir nicht hinnehmen.