Leistungskürzungen treffen auch die Jungen schwer
Im Sparpaket sind 100 Millionen Franken an Einsparungen durch gekürzte Leistungen für junge Arbeitnehmende und Berufseinsteigerinnen und -einsteiger vorgesehen.
Bis zum Alter von 30 Jahren müssen Arbeitnehmende jede Arbeit annehmen, auch wenn sie anders und höher qualifiziert sind. Es ist vollkommen unsinnig, wenn junge Menschen erst mit hohem Kostenaufwand ausgebildet werden und dann Arbeit annehmen müssen, für die sie überqualifiziert sind. Das wertet ihre Berufsausbildung ab und mindert ihre Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Und es bringt einen Lohndruck auf unqualifizierte Arbeitsstellen mit sich.
Wer seine Ausbildung beendet hat und keine Stelle findet, erhält nur noch 90 Taggelder, das sind vier Monate Arbeitslosengeld, wenn weniger als 12 Monate Beiträge eingezahlt wurden. Das ist eine erhebliche Verschlechterung, denn zuvor erhielten Ausbildungsabgänger und -abgängerinnen 1 Jahr Arbeitslosengeld. Zudem müssen sie heute noch 6 Monate warten, bevor sie überhaupt einen Anspruch haben.
Nicht nur Berufsanfänger, sondern auch junge Arbeitnehmende bis 25 Jahren müssen jetzt eine Wartezeit hinnehmen. Bei ihnen beträgt sie einen Monat. Haben sie keine Unterstützungspflicht für Kinder, dann erhalten sie noch maximal 9 Monate Unterstützung (200 Taggelder) aus der Arbeitslosenversicherung.